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Verschärfte Richtlinien für Sicherheitsventile

Die Richtlinie SWKI HE301-01 «Sicherheitstechnische Einrichtungen für Heizungsanlagen» ist seit August 2020 in Kraft. Seitdem konnten einige Erfahrungen gesammelt werden. Einzelne Themenanforderungen führen noch immer zu Fragen, wie diese nun in der Praxis korrekt umzusetzen sind.

Nach jahrelanger Arbeit ist die Richtlinie SWKI HE301-01 im Sommer 2020 erschienen. Sie löst die bis dahin gültige Richtlinie SWKI 93-1 mit allen Ergänzungen und Orientierungen ab. Die neue Richtlinie berücksichtigt alle geltenden Normen, insbesondere die Druckgeräteverordnung und EU-Druckgeräterichtlinie 2014/68 EU sowie die DIN EN 12828 und DIN-SN EN ISO 4126-1.

In der neu erstellten HE301-01 Richtlinie wurden die Anforderungen an die Sicherheitsventile für Heizungsanlagen, Solaranlagen sowie Kältemaschinen und Wärmepumpen neu definiert. Heute werden in der Schweiz sehr oft Sicherheitsventile der Bauteilkennzeichnung H oder SOL (besser bekannt als Membransicherheitsventile) ein gesetzt. Die technischen Anforderungen der Bauteilkennzeichnung H ist im Anhang E der DIN 12828 und der nicht mehr gültigen TRD 721 (seit 2002 eingefrorenen) definiert und beschrieben.

Gemäss den geltenden Verordnungen und Richtlinien sowie den neuen Anforderungen der SWKI HE301-01, dürfen gängige Sicherheitsventile wie z. B. Membransicherheits ventile mit der Bauteilkennzeichnung H oder SOL nicht mehr eingebaut werden. Diese können die neu definierten technischen Sicherheitsanforderungen der SWKI HE301-01 nicht erfüllen.

Die neuen erhöhten Richtlinienanforderungen haben wir für Sie wie folgt zusammengefasst:

  • Generell gilt, dass für Absicherung der Wärmeübertrager und der Anlageteile, je nach Temperatur, Sicherheitsventile einzusetzen sind, die für Dämpfe, Gase, Heisswasser (Heizung DG/Hswiss ) oder Dämpfe, Gase, Flüssigkeiten (DG/Fswiss ) geeignet sind.

  • Unter Punkt 6.2.2 Toleranzen fordert die Richtlinie, gestützt auf die geltenden Verordnungen,

    • dass der Abblasdruck: pc < 1.1 x psv einzuhalten ist

    • Ansprechdrucktoleranz +/-3 % oder 0.1 bar nicht überschreitet (wobei der grössere Wert zählt)

  • Gemäss Punkt 6.2.4 Einbau, Funktionskontrolle, muss in der Betriebsanleitung erwähnt werden, dass die Sicherheitsventile jährlich mindestens einmal zu Beginn der Heizperiode durch Fachpersonal anzulüften sind, um die Funktion zu kontrollieren.

Die Praxis zeigte, dass Sicherheitsventile nach einer Funktionskontrolle «Anlüften» oft nicht mehr dicht schliessen. Dies ist oftmals bei preisgünstigen Sicherheitsventilen wie z. B. dem Membransicherheitsventil der Fall. Hochwertige Sicherheitsventile sind dementsprechend konzipiert, dass eine fachgerechte regelmässige Funktionskontrolle durchgeführt werden kann. Bitte beachten Sie, dass die Funktionskontrolle protokolliert wird und nachvollziehbar ist. Durch die oben beschriebenen erhöhten Anforderungen der Richtlinien, wird das Sicherheitsventil- Portfolio von IMI Hydronic Schweiz AG angepasst. Somit sind die unten aufgeführten Sicherheitsventile für den Einbau im schweizerischen Gebäudepark nicht mehr konform:

  • DSV-H,

  • DSV-SOL,

  • DSV-F

IMI Hydronic hat die passende Lösung!

Mit unseren Produktserien DG/H swiss und DG/F swiss können wir Ihnen Sicherheitsventile anbieten, welche den Anforderungen gemäss den geltenden Verordnungen und Richtlinien der SWKI-HE301-01 sowie der DIN 12828 entsprechen.

Bei der Produkteauswahl für Ihr Bauvorhaben helfen Ihnen unsere Fachspezialisten gerne weiter.